Vollständige Angabe der Bestandteile gemäß Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien, Anhang VII Abschnitt D.
| Bestandteil | Funktion | Anteil |
|---|---|---|
| >>> TRÄGERSTOFF EINSETZEN z. B. Natriumsulfat oder Natriumcarbonat — aus dem Sicherheitsdatenblatt übernehmen |
Trägerstoff, Granulatbasis | 30 % und mehr |
| >>> TENSIDTYP EINSETZEN nichtionisch, anionisch oder amphoter — aus dem Sicherheitsdatenblatt übernehmen |
Netzmittel, löst Verschmutzung von der Oberfläche | unter 5 % |
| Protease | Enzym, spaltet Proteine | Enzym |
| Amylase | Enzym, spaltet Stärke und Kohlenhydrate | Enzym |
| Lipase | Enzym, spaltet Fette | Enzym |
Enzyme sind nach Anhang VII unabhängig von ihrer Konzentration anzugeben und deshalb einzeln aufgeführt. Für Tenside und übrige Bestandteile sieht die Verordnung die Angabe in Gewichtsklassen vor.
Die eingesetzten Tenside erfüllen die Anforderungen an die vollständige aerobe biologische Abbaubarkeit nach Verordnung (EG) Nr. 648/2004.
Das Produkt ist nach der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 nicht kennzeichnungspflichtig. Wassergefährdungsklasse 1. Es handelt sich nicht um ein Biozidprodukt im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 528/2012: Das Produkt spaltet organische Rückstände enzymatisch und ist nicht dazu bestimmt, Organismen zu bekämpfen.
Granulat in ca. 250 ml heißem Wasser aktivieren, dann auf die Zielmenge auffüllen. 20 g ergeben 1 bis 1,5 Liter Anwendungslösung. Bei Blut kalt auffüllen, bei Fett heiß. Für Kinder und Tiere unzugänglich aufbewahren.
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